Informationspflichten nach VOB/A und UVgO
Die folgende Liste informiert gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A (Bauleistungen) über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, deren Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt, beziehungsweise Freihändige Vergaben, deren Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Der Ort der Ausführung liegt jeweils im Rhein-Neckar-Kreis.
Sie informiert außerdem nach § 19 Abs. 2 VOL/A – UVgO (Sonstige, insb. Lieferleistungen) über Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben, jeweils ohne Teilnahmewettbewerb, ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Bekanntmachungen über vergebene Aufträge VOB
Bekanntmachungen über vergebene Aufträge UVgO
Ab sofort können die vergebenen Aufträge auch auf der Seite
www.auftragsboerse.de eingesehen werden.