ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

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Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar achtet darauf, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-verordnung (BITV 2.0 ) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar www.fibernet-rn.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Videos
Nicht alle Videos, die im Auftrag des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar erstellt wurden, haben Untertitel. Dies wird nach und nach ergänzt. Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen für Videos sind aufgrund des hohen Aufwandes bisher nicht vorhanden.

PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.08.2023 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2023 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf über unsere E-Mail-Adresse info@fibernet-rn.de - oder unter folgender Adresse: Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar, Dietmar-Hopp-Str. 8,74889 Sinsheim.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.