Ortsnetz

Der innerörtliche Ausbau der Breitbandversorgung (Gesamtlänge der Versorgungsleitungen insgesamt rund 200 km) obliegt den Städten und Gemeinden. Sie sorgen dafür, dass die Glasfaserstränge bei ihren ortsansässigen Unternehmen und Haushalten ankommen.

Die Planungen für die innerörtlichen Erschließungsmaßnahmen werden im Vorfeld frühzeitig mit dem Zweckverband abgestimmt, der auch gerne die Planung und bauliche Umsetzung übernimmt.

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